Wir beraten Sie als Anwalt für Zivilrecht mit einer realistischen Einschätzung Ihrer Chancen. Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit. Wir setzen uns für Sie ein. Mit Recht erfolgreich!
Wir bieten als Anwalt Zivilrecht einschließlich Zivilprozessrecht und das gesamte bürgerliche Recht im Rahmen unserer Rechtsberatung an. Wir stehen Ihnen als Zivilrecht Anwalt für Fragen zum gesamten Zivilrecht, Privatrecht und bürgerlichen Recht zur Verfügung. Wir unterstützen unsere Mandanten als Anwalt für Zivilrecht erfolgreich seit mehr als 25 Jahren in Berlin Charlottenburg. Einen offiziellen Titel Anwalt Zivilrecht, Zivilanwalt oder Fachanwalt für Zivilrecht gibt es nicht. Unser Schwerpunkt als Anwalt für Zivilrecht liegt in der erfolgreichen Rechtsberatung im Privatrecht und gesamten bürgerlichen Recht. Wir helfen Ihnen im Zivilrecht und Privatrecht Ihr Recht geltend zu machen. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Als Anwälte für Zivilrecht sind wir stets für unsere Mandanten erreichbar und arbeiten pünktlich, gründlich und schnell. Gemeinsam erarbeiten wir die optimale Strategie, um ihr Ziel zu erreichen. Kontaktieren Sie uns jetzt.
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Ein Anwalt Zivilrecht ([anvalt ziviːlrɛçt] lateinisch defensor, [deˈfɛnzoːɐ̯] de|fen|sor) bietet Rechtsberatung im Privatrecht, welches als ius privatum (lateinisch ius privatum, [priˈvaːtrɛçt] Pri|vat|recht) und damit nachgiebiges, dispositives und abänderbares Recht in Abgrenzung zum Öffentlichen Recht als ius publicum die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten regelt. Das Privatrecht kennzeichnet die Dispositionsfreiheit der Rechtssubjekte, meistens der Vertragspartner. Privatrecht ist dispositives Recht, das heißt, dass das Recht durch die Parteien geändert, angepasst und sogar ausgeschlossen werden kann. Öffentliches Recht dagegen kann durch Verträge zwischen Privatrechtssubjekten nicht geändert werden. Der Begriff Anwalt Zivilrecht leitet sich vom Zivilrecht (ius civile) ab. Ein Zivilrecht Anwalt bietet Rechtsdienstleistungen im Zivilrecht und damit im gesamten bürgerlichen Recht. Das bürgerliche Recht umfasst in Deutschland zum Beispiel das Kaufrecht, das Nachbarrecht, das Erbrecht und viele weitere zivilrechtliche Rechtsgebiete. Ein Anwalt für Zivilrecht berät Mandanten im gesamten bürgerlichen Recht. Das bürgerliche Recht umfasst als Oberbegriff zivilrechtliche Kapitel und wird häufig gleichbedeutend mit den Begriffen Zivilrecht und Privatrecht benutzt. Es gibt keinen Fachanwalt für Zivilrecht und keinen Fachanwalt für Privatrecht. Ein Zivilanwalt kann jedoch als Fachanwalt für Verkehrsrecht im Autorecht und als Anwalt für Unfall oder Unfallrecht auftreten.
Die rechtsdogmatische Abgrenzung zwischen Privatrecht (lateinisch ius privatum, [priˈvaːtrɛçt] Pri|vat|recht) und öffentlichem Recht ist bis heute nicht gelöst. Interessentheorie, Subjektionstheorie, Sonderrechtstheorie und zuletzt Sachwaltertheorie haben in der Praxis wenig Bedeutung. Deklariert sich ein Anwalt als Rechtsanwalt für Privatrecht löst dies meist fragende Blicke aus. Erläutert der Anwalt für Privatrecht seinen Tätigkeitsschwerpunkt wie z.B. Anwalt für Vertragsrecht, Anwalt für Schadensersatzrecht, Fachanwalt für Privatrecht oder Fachanwalt für Erbrecht, ist das Verständnis größer. Da es keinen Titel Fachanwalt Privatrecht oder Fachanwalt für Zivilrecht gibt, ist unter der Chiffre Rechtsanwalt Privatrecht vereinfacht ein Rechtsanwalt zu verstehen, der im bürgerlichen Recht als Zivilrecht Anwalt beratend tätig ist. Wir helfen Ihnen als Rechtsanwalt für Privatrecht in Ihrer konkreten Rechtsangelegenheit. Kontaktieren Sie uns jetzt.
Das Zivilrecht Kontinentaleuropas ist historisch im Kontext dem römischen Zivilrechtssystem angelehnt. Das Zivilrecht in Deutschland beinhaltet grundlegende Prinzipien, die in einem als Hauptquelle des Rechts dienenden Referenzsystem kodifiziert werden. Das Zivilrechtssystem steht häufig im Vergleich zum Gewohnheitsrechtssystem, das im mittelalterlichen England entstanden ist (Common-law als Zivilrecht in UK). Ein Anwalt Zivilrecht wird in Großbritannien grundsätzlich als lawyer oder civil lawyer bezeichnet. Offizielle Titel eines Zivilrecht Anwalt lauten attorney-at-law oder solicitor. In Common-Law-Systemen entstand das Recht aus nicht kodifizierter Rechtsprechung, die aus Gerichtsentscheidungen hervorgegangen ist, in denen frühere Gerichtsentscheidungen als rechtsverbindliche Präzedenzfälle anerkannt wurden. Das Zivilrecht in Deutschland hingegen arbeitet mit Rechtskodizes. Der Anwalt Zivilrecht bietet Rechtsberatung zu den zivilrechtlichen Normen des kodifizierten Zivilrechtssystems in Deutschland, insbesondere zu den Gesetzesnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB. Das kodifizierte Zivilrecht unterscheidet materielle Normen vom Verfahrensrecht, formuliert allgemeine Grundsätze und geht von Abstraktionen aus. Die allgemeinen Bestimmungen der Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB als kodifiziertes Zivilrecht) unterscheiden sich von den üblichen Gesetzen, die häufig spezieller und detaillierter sind. Das Bürgerrecht ist ein Ausschnitt aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die in einem politischen Gemeinwesen gelten, so dass ein Anwalt Zivilrecht grundsätzlich als Rechtsanwalt im gesamten bürgerlichen Recht tätig ist. Die Bezeichnung Bürgerrecht oder bürgerliches Recht stammt aus dem römischen ius civile, also Zivilrecht. Ein Anwalt Zivilrecht ist also ein iuris civilis advocatus (Rechtsanwalt für Zivilrecht) bzw. iuris civilis attornatus (civil attorney oder civil lawyer). Der Begriff Zivilrecht weist in der gegenwärtigen Verwendung darauf hin, dass es sich um die Rechtsnormen handelt, die die rechtlichen Positionen der „Bürger“ untereinander bestimmt. Mit dem Begriff Zivilrecht konkurriert der Terminus Privatrecht, der häufig als Oberbegriff für das Zivilrecht verwendet wird. Der Gegensatz zum Privatrecht ist das öffentliche Rechte, als ius publicum. Das Zivilrecht legt die gesetzlichen Positionen fest, in denen sich die Mitglieder einer Gesellschaft gegenüberstehen. Das Zivilrecht soll Interessenstreitigkeiten gesetzlich regeln. In Konfliktfällen regelt das Zivilrecht, was eine Person von der anderen verlangen kann. Die Normen des Zivilrechts weisen den Personen Rechte und Pflichten zu.
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