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Die Kanzlei Bartholl Legal Services arbeitet in Kooperation mit selbstständig tätigen Rechtsanwälten als Anwalt für Zivilrecht. Alle Kooperationsteilnehmer sind in Deutschland als Rechtsanwälte für Zivilrecht zugelassen. Alle kooperierenden Rechtsanwälte sind wirtschaftlich, rechtlich und personell voneinander unabhängig und arbeiten eigenverantwortlich. Die Berufsausübung jedes Kooperationsteilnehmers erfolgt getrennt. Der Geschäftsbesorgungs- und Anwaltsvertrag (Mandat) kommt ausschließlich zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt für Zivilrecht und dem Mandanten zustande. Jeder Auftrag ist ein Einzelmandat an den jeweils beauftragten Rechtsanwalt für Zivilrecht. Es erfolgt keine Gemeinschaftsmandatierung. Eine gesamtschuldnerische Haftung der Berufsträger besteht nicht. Senden Sie keine vertraulichen Informationen an die vermittelnde Rechtsanwaltskooperation. Senden Sie vertrauliche Informationen erst nach Rücksprache an den jeweiligen Rechtsanwalt. Die Kooperationsteilnehmer sind sämtlich zugelassene Rechtsanwälte. Die in Kooperation arbeitenden Rechtsanwälte bieten Rechtsberatung als Anwalt Privatrecht und die Interessenvertretung als Anwalt Zivilrecht. Kunden profitieren von der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und dem zielgrichteten Lösungsansatz. Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit.

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