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Eine Flugverspätung

Bereits eine Stunde Flugverspätung zieht rechtliche Konsequenzen und Ansprüche des Fluggastes gegen die vertragliche und die ausführende Fluggesellschaft nach sich.

Was sind meine Rechte bei Flugverspätung?

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Ab wann bekomme ich eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Welche Rechte habe ich bei 2 Stunden Flugverspätung?

Was kostet ein Anwalt für Flugverspätung?

Jeder von einer Flugverspätung Betroffene kann einen Anwalt für Flugverspätung in Anspruch nehmen und die Kosten der Inanspruchnahme gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. “Der Fluggast darf anwaltliche Hilfe zur außergerichtlichen Geltendmachung seines Ausgleichsanspruchs in Anspruch nehmen” (vgl. Bundesgerichtshof Urteil vom 12.02.2019, X ZR 24/18). Die Fluggesellschaft hat nach der ständigen Rechtsprechung des BGH die Rechtsverfolgungskosten für einen Anwalt für Flugverspätung gemäß §§280 Absatz 1, 249 BGB i.V.m. Art. 14 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 zu tragen, ohne dass der Fluggast die Fluggesellschaft zuvor in Verzug setzen muss. Der Fluggast kann die Fluggesellschaft zuvor durch ein Forderungsschreiben in Verzug setzen, muss dies nach der BGH Rechtsprechung jedoch nicht tun. Viele Fluggäste nutzen zur Forderungsgeltendmachung gegenüber der Fluggesellschaft bzgl. der Entschädigung für eine Flugverspätung Musterschreiben oder Musterbriefe. Diese sind mit Vorsicht zu verwenden und nach der BGH Rechtsprechung nicht einmal notwendig.

Anwaltskosten sind im Falle der Flugverspätung von der Fluggesellschaft zusätzlich zur Entschädigung an den Fluggast zu erstatten.

Rechtsanwaltskosten zur Geltendmachung der Entschädigung für Flugverspätung sind von der Fluggesellschaft zu erstatten, wenn keine schriftliche Unterrichtung über die genaue Unternehmensbezeichnung der Airline und die Anschrift ausgehändigt wurden.

Die Anwaltskosten eines mit der erstmaligen Geltendmachung der Ansprüche beauftragten Rechtsanwalts für Flugverspätung sind von der Fluggesellschaft zu erstatten (vorliegend: Flugverspätung und Erstattung durch Lufthansa).